Was wird gefördert?
Im Zentrum des Wettbewerbs stehen die Konzepte der ausgewählten Siegerregionen. Auf der Grundlage eines Ausgaben- und Finanzierungsplans kann jede Region mit bis zu 400.000 Euro gefördert werden. Vorausetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird. Die Mittel stehen in einem Zeitraum von drei Jahren für die Umsetzung der regionalen Strategie zur Verfügung. Voraussichtlicher Projektbeginn ist im Mai 2009.
Investitionen sind nicht förderfähig.
Gefördert werden insbesondere Personal-, Reise- und Sachausgaben, die unmittelbar im Rahmen des Projektes verursacht werden für:
- Die Einrichtung von Netzwerkbüros oder Regionalmanagements
- Maßnahmen zum Aufbau von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen
- Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen zur Beteiligung von Akteuren und zur Stärkung des Ehrenamtes (z. B. Veranstaltungen, Workshops, moderierte Treffen)
- Maßnahmen zur Kooperation mit anderen Projekten, Regionen, Netzwerken, Hochschulen etc.
- Maßnahmen zur Weitergabe von Wissen (Know-How Transfer) und zur Qualifizierung der Akteure
- Studien, Konzepte, Evaluierungen
Die Fördermittel werden im Rahmen eines formellen Antragsverfahrens beantragt. Antragsteller können Kommunen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen aber auch Vereine sein. Er muss personell, finanziell und administrativ in der Lage sein, das Projekt ordnungsgemäß abzuwickeln. Das Projekt darf nicht vor Bewilligung der Fördermittel begonnen werden.
Die Geschäftsstelle zum Wettbewerb "Bioenergie-Regionen" bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) unterstützt die Wettbewerbsteilnehmer während des gesamten Prozesses. Von der geschäftsstelle werden Kongresse und Workshops zum überregionalen Erfahrungsaustausch organisiert. Von Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) werden die Preisträger bei deren Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Wettbewerbsergebnisse werden veröffentlicht und sollen anderen interessierten Regionen als Unterstützung dienen. Auch die Regionen selbst sind aufgerufen, ihre Fortschritte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Drittmittel und Kofinanzierung
Neben der Förderung durch das BMELV ist der Einsatz von Eigenmitteln, Drittmitteln oder Mitteln anderer öffentlicher Träger zur Finanzierung der geplanten Ausgaben anzustreben. Eine breite Finanzierung aus verschiedenen Quellen soll als ein Bewertungskriterium für die Auswahl der Siegerregionen herangezogen werden.
Als Drittmittel werden Finanzmittel zur Deckung der Projektausgaben verstanden, die durch nicht-staatliche Stellen wie z.B. Unternehmen oder Stiftungen des privaten Rechts gewährt werden. Es ist bei Einwerbung von Drittmitteln darauf zu achten, dass die Objektivität der Projektbearbeitung gewahrt bleibt und der Drittmittelgeber keinen unsachgemäßen Einfluss auf die Projektabwicklung hat.
Als Kofinanzierung wird die Einwerbung zusätzlicher öffentlicher Mittel oder Mittel öffentlich-rechtlicher Stiftungen bezeichnet. Darunter fallen z.B. Mittel, die durch Kommunen oder die im Rahmen anderer Förderprogramme z.B. der Bundesländer oder der EU bereit gestellt werden. Dabei sind besondere Regularien zu beachten. Im Vorfeld der Antragstellung sind dazu eine Beratung mit der Geschäftsstelle und eine Abstimmung des Vorgehens im Bewilligungsverfahren unbedingt notwendig.










